Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 93/93![]() Schwarzkehlchen Steinkauz Heidelibelle Trauerschnäpper Pechlibelle Wanderfalke Buchfink Rohrweihe Rohrweihe Mäusebussard Waldbrettspiel vermutlich blaue Federlibelle Grünwasserfrosch Kornweihe Rotmilan Kornweihe Eichelhäher Rotkehlchen Kanadagans Grünfink Winterkleid Eulenfalter Rauchschwalben Dorngrasmücke Grünfink Saatgans Blutrote Heidelibelle Kuckuck blutrote Heidelibelle Gemeine Heidelibelle Gimpel / Dompfaff Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |