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Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 93/93![]() Stieglitz / Distelfink Feldlerche Seeadler jungvögel 2/3 bussard m?usebussard maeusebussard turmfalke 10 Azurjungfern Paarungsrad Dünen-Sandlaufkäfer Nutria, Sumpfbiber, Biberratte Seeadler Dorngrasmücke Sperber junger Seeadler Stelzen Zwergstrandläufer Austernfischer Kuhreiher Turmfalken Rivalen Rotkehlchen Gleitaar Seeadler, europ. Wiesenpieper Zaunkönig Rohrweihe Terzel a. Kornweihe Feldlerche Rohrweihe Terzel a. Gleitaar Rohrweihe Terzel ad. Rotmilan juv. Grünschenkel Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |