![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 92/93![]() ![]() Säbelschnäbler Seeadler, europ. Turmfalken Wilde Malve Kleiner Fuchs Kanadagans Kaisermantel Außen Granatauge Austernfischer Amsel gerissenen beute habicht Aguja Blaubussard Kordillerenadler (Garten)baumläufer Rotmilan Braunkehlchen Seeadler, europ. Blaumeise Amsel Steinadler Profil Rotkehlchen Rehe Verbiss Baumpieper Eisvogel mit Beute Dorngrasmücke Zilpzalp Dorngrasmücke Mohrenfalter Alpen Feldlerche Hohltaube Amsel Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |