Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 92/93![]() ![]() Heidelibelle Tandem Heidelibelle Eiablage Heidelibelle Heidelibelle Mäusebussard Blässhuhn auf Nest Grünfink Steinschmätzer Schwarzkehlchen Riesenseeadler Reh Turmfalke Vierfleck alte gemeine Heidelibelle, vermutlich männl. gefärbtes Weibchen Schwarzkehlchen Rotmilan Wanderfalke Gimpel oder Dompfaff Weibchen Vierfleck Makro Closeup Nahaufnahme Rehwild Eisvogel Beuteübergabe Gimpel / Dompfaff Hammeniederung um Winter Admiral Seeadler Nachwuchs blaue Federlibelle Rotmilan turmfalke 7 gemeine Heidelibelle Weibchen Kopula Paarungsrad Gemeine Heidelibelle Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |