![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 93/93![]() Grünfink Blaumeise Seeadler Nachwuchs Säbelschnäbler Eiablage Seeadler, europ. junge Feldlerche Saatkrähe Gemeine Heidelibelle Krickente Turmfalke Grünfink Winterkleid Steinkauz Landkärtchen (Sommerform) Rohrweihe Gemeine Heidelibelle Mäusebussard (mit Verletzung, kein Ausschnitt @ 500mm) Seeadler, europ. Grünfrosch Vierfleck Brillenvögel Sperber Grünfink Mäusebussard Federlibelle Blaumeise Kranich Dünen-Sandlaufkäfer Waldbrettspiel Gimpel / Dompfaff Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |