![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 93/93![]() Seeadler, europ. junger Bussard atzt Neuntöter Plattbauch Weibchen Grünwasserfrosch Rohrweihe Beuteübergabe an Jungvogel Rotmilan Waldohreule Wacholderdrossel Spechte (echte) Seeadler, europ. Waldbrettspiel Kanadagans Graugans braune Erdeule Eulenfalter unsortiert Teichhuhn mit Jungen Rotmilan Seeadler, europ. Rohrammer Rohrammer Plattbauch Kuckuck Waldohreulen Lachmöwe Seeadler, europ. Goldammer Gebänderte Prachtlibelle Heckenbraunelle Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |