![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 93/93![]() drüsiges Springkraut Turmfalke brauner Waldvogel Baumpieper Sperber jagd Turmfalke Rabenkrähe Schwarzmilan Blaugrüne Mosaikjungfer Schneeammer Bachstelze Eisvogel Kopulation Tagpfauenauge blaue Federlibelle Eichelhäher und junger Sperber Baumpieper Seeadler, europ. Schmalbauchwespen Wiesenschafstelze Blaukehlchen Zweigestreifte Quelljungfer Dorngrasmücke Mönchsgrasmücke Kuckuck Wiesenpieper Seeadler, europ. Turmi Säbelschnäbler und Kampfläufer Brillenvögel Gammaeule Seeadler Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |