![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 93/93![]() Zaunkönig Rehbock Blaumeise Tandem Heidelibelle Seeadler Seeadler, europ. Seeadler, europ. Pieper Atlasspinner Seeadlerm schwer zu bestimmen / Gegenlicht Steinschmätzer Wiesenpieper Grünspecht Kormoran Grünschenkel Rohrweihe westliche Keiljungfer Seeadler, europ. Nilgans Baumweißling auf Kuckuckslichtnelke Bachstelze braune Mosaikjungfer Zilpzalp Pfeilkraut Winston bussard m?usebussard maeusebussard Zitronenfalter bussard m?usebussard maeusebussard Kanadagans Schwarzmilan Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |