![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 91/93![]() ![]() Rabenvögel Grünschenkel Eisvogel Rotschenkel Heidelibelle Eisvogel Plattbauch Weibchen Teichfrosch Plattbauch Feldlerche Wiesenpieper Sonnentau Sundew Nebel in der Morgensonne am Neugrabenfleet Kormoran Schwarzkehlchen Rapsweißling Mäusebussard Seeadler, europ. unsortiert Spanner Art Sonnentau Sundew Stockente Rotkehlchen im Winter turmfalke 7 Höckerschwan unsortiert Suchflug Rohrweihe Seeadler Keine Ahnung ... Seeadler, europ. Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |