![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 87/93![]() ![]() Bachstelze Rotmilan Kuhreiher Haussperlingpaar Rotmilan Eisvogel Male Halcyon Wiesenpieper Rohrweihe terzel Turmfalke Königslibelle Blaukehlchen Trauerschnäpper junge Rohrweihe startet Blaukehlchen Waldohreule Turmi Weibchen Falknerei Rotkehlchen Ende Februar Graureiher mit erbeuteter Maus Plattbauch Grosser Blaupfeil Neunt?ter weiblich Krickente Weißling Teichrohrsänger Turmfalke Silberm?we Grünfink Silberreiher Stockentenküken Rotschenkel Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |