![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 89/93![]() ![]() Feuriger Perlmuttfalter Silbereulchen Binsenjungfer Kohlmeise Buzzard Pfeilkraut Gemeine Heidelibelle Mäusebussard Lachmöwe Braunkehlchen Steinschmätzer Gebänderte Prachtlibelle Entenvögel Blindschleiche Dorngrasmücke Weißstorch Turmfalke Vierfleck Erlenzeisig bussard m?usebussard maeusebussard Rotkehlchen unsortiert Rauchschwalben Binsenjungfer Mäusebussard Mäusebussard Grosser Brachvogel Silberreiher Scharlachroter Feuerkäfer Admiral Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |