![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 90/93![]() ![]() Kleine Pechlibelle Kornweihe Knäkente Honigbiene Ochsenaugen auf Wiesenflockenblume Kiebitz Schwarzmilan Goldregenpfeifer Höckerschwan Pfeifente Seeadler, europ. Rabenkrähe Kornweihe Graureiher mit erbeuteter Maus Bluthänfling Rabenkrähe kleine Moosjungfer kaiserlicher Kurzflügler Grünfrosch Neuntöter Braunkehlchen gemeine Heidelibelle Weibchen Steinschmätzer Rohrweihe Kormoran Rabenkrähe Turmfalke Binsenjungfer Braunkehlchen Mittelspecht Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |