![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 89/93![]() ![]() Steinschmätzer Blässhuhn Kornweihe Strandläufer Stelzen Krickente Rabenkrähe Eisvogel Kleiner Fuchs Steppenweihe blaue Federlibelle Gartenrotschwanz Stockente Blässhuhn gebänderte Prachtlibelle Weibchen Plattbauch junge Feldlerche Kiebitz Bluthänfling große Pechlibelle Eiablage Fischotter Mosaikjungfer Mäusebussard Blaukehlchen Turmfalke Heidelibelle Haussperling Sakret Rohrammer Habicht Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |