Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 92/93![]() ![]() Rotdrossel Eisvogel Erlenzeisig Feldhase, europäischer Bachstelze Wespen, echte Hohltaube Kleiner Fuchs kleine Pechlibelle Bruchwasserläufer klebriger Hörnling Turmi Weibchen Falknerei Zilpzalp Silberreiher Steinschmätzer Wiesenpieper Sturmmöwe Ritterhuder Kiebitze Libellenausscheidung Turmfalken Rivalen Kuckuck (braune Morphe) Gebänderte Prachtlibelle Turmfalke Teichrohrsänger Turmfalke Schwarzkehlchen Rohrweihe Rohrweihe Rehwild Sperber Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |