![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 93/93![]() Wasseramsel Blaumeise Eisvogel Blaukehlchen Stelzen Admiral Fischadler Zilpzalp Rehbock Rotmilan chinesische Wollhandkrabbe Zaunkönig Sumpfmeise Weißstorch PLattbauch Männchen Haussperling echte Weisslinge Harris W?stenbussard Hawk Blutrote Heidelibelle Turmfalke Wauz Eisvogel Mäusebussard Blaukehlchen braune, perlzige Raupe (Zimtbär?) unbkntr Nachtfalter Turmfalke Weißkopfseeadler Seeadler, europ. Ringeltaube Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |