![]() Auszug aus dem Bundesjagdgesetz § 2 [...] sowie aus dem BNatSchG § 20f 4. [...]3. Es ist unter anderem Verboten, Tieren dieser Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und Ihre Entwicklungsformen, Nist, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören und, soweit es sich um Tiere der streng geschützten Arten oder um europäische Vogelarten handelt, diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. [...]Thumbnails Bilder Online: 2778
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![]() Seite: 82/93![]() ![]() Schwarzkehlchen Lachmöwe Wacholderdrossel Saatkrähe Höckerschwan Rotfuchs Finken, echte Rohrammer Stieglitz Graureiher giftige Sumpf-Schwertlilie Saarbrücker Fuchsfehe Hamme an der Dammstrasse 3 ziehende Kornweihen Bruchwasserläufer Austernfischer Eichhörnchen Kornweihe Kornweihe rostfarbener Dickkopffalter Schwarzmilan Baumweißling auf Kuckuckslichtnelke Plattbauch Mäusebussard Moosjungfer bei der Eiablage Rohrweihe Seeadler, europ. Schleiereule Haubentaucher junge Bachstelzen Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung ohne Zustimmung strafbar. © by its sender, script:Thorsten Dröse - (und auch wieder löschen...) |